Probezeit
Für gewöhnliche belgische Arbeitsverträge seit 2014 abgeschafft; bei Studenten- und Zeitarbeitsverträgen gelten die ersten drei tatsächlich gearbeiteten Tage weiterhin als Probezeit.
Die klassische Probezeitklausel wurde mit dem belgischen Einheitsstatut von 2014 für gewöhnliche Arbeitsverträge abgeschafft. An ihre Stelle treten Kündigungsfristen, die zu Beginn des Arbeitsverhältnisses kurz sind und mit der Betriebszugehörigkeit steigen. Eine gesonderte Klausel im normalen Vertrag entfaltet daher keine Wirkung.
Wichtige Ausnahmen gelten bei Studentenverträgen und Zeitarbeit: Die ersten drei tatsächlich gearbeiteten Tage zählen automatisch als Probezeit; in diesem Zeitraum kann jede Seite grundsätzlich ohne Frist oder Entschädigung beenden. Die genaue Anwendung hängt vom Vertragstyp ab und sollte anhand der aktuellen FÖD-Regeln geprüft werden.
Häufige Fragen
Darf mein Arbeitgeber eine Probezeit in den normalen Vertrag schreiben?
Die Klausel ist bei einem gewöhnlichen Arbeitsvertrag seit 2014 unwirksam. Gesetzliche Ausnahmen bestehen für Studenten- und Zeitarbeitsverträge.
Wie schnell kann ein neuer Vertrag beendet werden?
Über die normalen Kündigungsfristen: Sie sind in den ersten Monaten kurz und wachsen mit der Dienstzeit. Die aktuelle Tabelle veröffentlicht der FÖD Beschäftigung.
Amtliche Quellen
- Ende des Arbeitsvertrags: Kündigung und Entlassung — FÖD Beschäftigung
- Zeitarbeit — FÖD Beschäftigung
- Studentenarbeit und Studentenvertrag — FÖD Beschäftigung
Verwandte Begriffe
Aktualisiert