Ratgeber

Worin unterscheiden sich Angestellten- und Arbeiterstatus?

Zwei historische belgische Arbeitnehmerstatuten für überwiegend geistige beziehungsweise körperliche Arbeit; Kündigungsfristen sind vereinheitlicht, einzelne Unterschiede bestehen fort.

Belgien unterscheidet historisch zwischen Arbeidern beziehungsweise ouvriers mit überwiegend manueller Arbeit und Angestellten beziehungsweise employés mit überwiegend geistiger Arbeit. Das Statut steht im Vertrag und beeinflusst unter anderem, welche paritätische Kommission und damit welche Branchenregeln gelten.

Seit dem Einheitsstatut von 2014 sind Kündigungsfristen weitgehend vereinheitlicht und die gewöhnliche Probezeit wurde abgeschafft. Unterschiede bestehen dennoch, etwa bei der Auszahlung des Urlaubsgelds — für Arbeiter über eine Urlaubskasse, für Angestellte über den Arbeitgeber — sowie in einzelnen Regeln zum garantierten Lohn bei Krankheit. Aktuelle Details erläutert der FÖD je Thema.

Häufige Fragen

Wo sehe ich mein Statut?

Im Arbeitsvertrag und auf der Lohnabrechnung. Es hilft, die zuständige paritätische Kommission und die Art der Urlaubsgeldzahlung zu bestimmen.

Gelten noch unterschiedliche Kündigungsfristen?

Grundsätzlich nein. Mit dem Einheitsstatut von 2014 wurden die Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte harmonisiert.

Amtliche Quellen

Verwandte Begriffe